Reguläre Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
06.30 – 17.30 Uhr

Bei entsprechender Nachfrage sind auch längere Öffnungszeiten möglich!

Da die Kinder unserer Einrichtung noch nicht die Schule besuchen, müssen die Personensorgeberechtigten dafür sorgen, dass ihr Kind täglich gebracht und abgeholt wird.

Zur Abholung der Kinder sind berechtigt:

  • Personensorgeberechtigte des Kindes
  • Abholberechtigt durch Auflistung im Betreuungsvertrag
  • Geschwister, die mindestens 14 Jahre alt sind
  • Personen, die nicht als abholberechtigt im Betreuungsvertrag aufgelistet sind, benötigen das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten und sollten durch die Erziehungsberechtigten vorgestellt werden und am Tag des Abholens den Personalausweis mit sich führen

Wann beginnt und endet die Aufsichtpflicht für das Personal?

Die Kindertageseinrichtung übernimmt für die Dauer des Aufenthaltes die Aufsichtspflicht.

Diese beginnt, wenn das Kind von den Personensorgeberechtigten oder einer anderen bringberechtigten Person dem Personal persönlich übergeben wird.

Dies geschieht in der Regel durch das persönliche Begrüßen des Kindes und einer Fachkraft durch Handschlag in Anwesenheit des Bringberechtigten.

Sie endet, wenn das Kind von den Personensorgeberechtigten oder einer andern abholberechtigten Person persönlich in Empfang genommen wird.

Dies geschieht in der Regel durch das persönliche Verabschieden des Kindes und einer Fachkraft durch Handschlag in Anwesenheit des Abholberechtigten.

Schließzeiten

Während der Ferien ist unser Bambini-Park grundsätzlich geöffnet.

weitere Infos finden Sie hier:

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Kinderbetreuung

Pädagogische Arbeit

Drinnen und Draußen spielen

Unsere Räumlichkeiten

Essen und Trinken

Essen & Trinken

Elternarbeit

Elternarbeit

Aktuelle Elternbeiträge

Aktuelle Elternbeiträge